Dr. Thomas Schulte

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Dienstag, 23. Februar 2016

Jura-Examen bestanden - falsche politische Ansichten - Student darf nicht Anwalt werden

"Die freie Berufswahl hat Grenzen - jedenfalls für ein vorbestraftes Mitglied der Partei "Die Rechte".Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der Mann seine Ausbildung zum Richter oder Anwalt erstmal nicht weiterführen darf. Das Land NRW hatte dem Studenten das Rechts-Referendariat verweigert - und damit auch das zweite Staatsexamen. Er war mit Neonazi-Parolen und Gewalttätigkeiten aufgefallen, gehörte zur inzwischen verbotenen "Kameradschaft Hamm" und später zum Vorstand der rechtsextremen Partei "Die Rechte".
Als Jugendlicher wurde der Student mehrfach wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Nötigung verurteilt - einmal hatte er einen dunkelhäutigen Polizisten beschimpft.
Die Richter in Minden meinen: So jemand ist charakterlich ungeeignet für einen Richter- oder Anwaltsjob. Nach WDR-Informationen darf sich der Student aber nochmal für ein Referendariat bewerben, wenn er drei Jahre straffrei bleibt."
Quelle: dradiowissen.de
Für die Landesbehörden in NRW war das Grund genug, dem Jura-Studenten die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst  – also das Referendariat – und damit den Weg zum Volljuristen zu verwehren.Dagegen hatte sich der Mann bereits in zwei Instanzen erfolglos gewehrt: Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Minden hatten schon die „Unwürdigkeit“ des Klägers für das zweite Staatsexamen bestätigt. 4 K 1153/15 - II

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